Batterieverordnung

Informationspflicht gemäß Batterieverordnung (BattV):
Als Händler von Batterien, Akkumulatoren oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten sind wir gemäß der Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien und Akkumulatoren nach Gebrauch, so wie es vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, im Handel oder in den kommunalen Sammelstellen unentgeltlich zurückgeben oder auch per Post ausreichend frankiert, an unsere folgende Adresse zurücksenden:

CNC-Modellsport GmbH
Brombergerstr. 11
35394Gießen

Beachten Sie bitte, dass wir nur Batterien und Akkumulatoren gleichen Typs zurücknehmen und unentgeltlich entsorgen, die wir verkaufen oder verkauft haben. Weiterhin nehmen wir diese nur in Mengen an, deren sich Endverbraucher üblicherweise entledigen.


Batterien oder Akkumulatoren die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes:

Cd - Cadmium
Pb - Blei
Hg - Quecksilber

Dies ist ein konkreter Beitrag zum Umweltschutz. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder speziell dafür eingerichtete Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel und Hersteller sind dazu verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht).



Sicherheitsbestimmungen für Lithium-Polymer-Zellen

Allgemein:
Setzen Sie Ihre Lithium-Polymer-Zellen erst ein, wenn Sie alle Sicherheitshinweise/-vorschriften gelesen und vollständig verstanden haben. Diese Sicherheitsbestimmungen enthalten wichtige Sicherheitshinweise zur Vermeidung potentieller Gefahren, die zu Personen- oder Geräteschäden führen können. Diese Sicherheitsbestimmungen sind unbedingt zu beachten, sonst können wir keinerlei Haftungen, Garantie oder Schadensersatz leisten.

Bestimmungen speziell für Lithium-Polymer Akkus:
Kurzschluss vermeiden!
Die Pole des Lithium-Polymer Akkus-/Akkupacks dürfen weder versehentlich noch vorsätzlich mit Metallgegenständen in Berührung kommen, da dies in der Regel einen Kurzschluss verursacht! Bei Kurzschluss entsteht in Millisekunden ein extrem hoher Strom, das führt zu einer Überhitzung der Zelle » Auslaufen von Elektrolyt, Explosionsgefahr, Flammenbildung!

Beschädigung der Alu-Laminat-Ummantelung:
Lithium-Polymer Zellen auf keinen Fall öffnen, Lötfahnen verbiegen/abreißen oder auf denn Boden werfen. Dies kann einen internen Kurzschluss zur Folge haben » Auslaufen von Elektrolyt und Explosionsgefahr…

Laden:
Ausschließlich geeignete Lithium-Polymer Lader oder entsprechende Ladeprogramme verwenden. Der max. Ladestrom darf höchstens 1C (einfache Kapazität) betragen, d.h. bei der 350HD-Zelle max. 350 mA, bei der 720HD-Zelle max. 720 mA, bei der 1200HD-Zelle max. 1200 mA, usw. Die Ladespannung darf 4,2 V pro Zelle auf keinen Fall überschreiben! Erwärmt sich die Zelle beim Laden zu stark (>50°C) oder steigt die Zellenspannung über 4,2V, ist die Ladung sofort zu beenden! Auf keinen Fall Standard Ladegeräte für Ni-Cd oder Ni-MH verwenden! » Auslaufen von Elektrolyt, Explosionsgefahr ...
Lithium-Polymer Zellen dürfen nur auf feuerfesten, und nicht brennbaren Untergrund oder Behältnissen geladen und gelagert werden! Lithium-Polymer-Zellen dürfen nie unbeaufsichtigt geladnen werden! » Immer den geeigneten SafetyGuard oder Equalizer mit bestellen.

Entladen:
Die angegebenen Entladeströme sind unbedingt einzuhalten. Die Impulsbelastungsanlagen liegen im Sekundenbereich und sollten auf keinen Fall für Dauerstromanwendungen hergenommen werden. Die Zellspannung darf dabei nicht unter 2,7V fallen, da sonst die Zelle irreparabel zerstört wird. Die Entladung lieber vorher abbrechen. » Auslaufen von Elektrolyt, Explosionsgefahr…

WARNUNG!
Akkus enthalten giftige Substanzen. Werfen Sie gebrauchte Lithium-Polymer-Zellen nicht in den gewöhnlichen Hausmüll, sondern entsorgen Sie diese nach dem entsprechenden Gesetzbestimmungen. Kleben Sie den Akkupack mit Isolierband ab um einen versehentlichen Kurzschluss zu vermeiden. Durch die enorme Energiedichte können sich Lithium-Polymer-Zellen bei Beschädigung entzünden oder explodieren. Dies kann durch extreme Überladung, einen Absturz oder mechanische Beschädigung etc. verursacht werden. Es ist deshalb extrem wichtig, den Ladevorgang zu überwachen. Nach einem Absturz sollte der Pack genauestens überprüft werden. Beispielsweise kann der Pack durch einen Absturz beschädigt worden sein, sich aber erst nach einer halben Stunde aufheizen. Also im Falle eines Schadens an einem Pack oder Zellen immer genaustens unter Beobachtung halten.

Entsorgung:
Lithium-Zellen dürfen nur im entladenen Zustand in die Batterie-Sammelgefäße bei Handel und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgeben werden. Bei nicht vollständig entladenen Zellen muss gegen Kurzschlüsse vorgesorgt werden.
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